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Behandlungsgrundsatz

Eine Erkrankung ist selten nur auf eine lokale Körperstelle beschränkt, sondern führt durch Schonhaltung zu Folgebeschwerden an anderen Orten. Dies kann gerade bei chronischen Krankheiten des Bewegungsapparates dazu führen, dass die Ursprungserkrankung oder -beschwerde überdeckt wird und in Vergessenheit gerät.

Osteopathie, Akupunktur und Homöopathie sind Regulationstherapien, das heißt, sie können nur heilen, wenn der Körper und die Seele noch regulierfähig sind. Ein schief gebrochener Knochen zum Beispiel kann sich selbst nur schlecht wieder in den Ausgangszustand bringen. Er muss von Außen erst gerichtet werden, damit eine Heilung von Innen erfolgen kann. Ebenso kann man bei Gelenksarthrosen mit diesen Therapien keine Heilung erzielen – übrigens mit keiner bekannten Therapieform. Osteopathie ist aber zur Minimierung der Folgeschäden an anderen Körperstellen durch die entstandenen Fehlbelastungen sehr hilfreich. Homöopathie und Akupunktur vermögen die Beschwerden an dem betroffenen Gelenk selbst zu lindern, sodass der Schmerz ab- und die Beweglichkeit wieder zunimmt.